Wohnraub in Wien geht ungebremst weiter

Georg Prack, Silvia Nossek und Judith Pühringer vor dem Haus in der Martinstraße 12

Neue Zahlen zeigen, dass der Wohnraub in Wien auch 2026 weitergeht. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen weiterhin große Lücken offen.

So wurden bis zum Stichtag, dem 10. Oktober 2026, 317 Anträge auf Umwidmungen in Beherbergungsstätten eingebracht; 85 davon bewilligt. 232 Anträge sind derzeit noch in Bearbeitung. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 waren es 305 Anträge. Das heißt, es gab in den ersten 9 Monaten heuer mehr Anträge als im ganzen Jahr 2025. Dabei wird es wohl eine Rolle gespielt haben, dass der Bürgermeister im April, Juni und September eine Änderung der Gesetzeslage angekündigt und damit Immobilieneigentümer vor Verschärfungen gewarnt hat. Sehr viele Wohnungen gehen dadurch für immer verloren.

„Wohnungen sind zum Wohnen da. Die Stadt muss den Wohnraub stoppen und unmissverständlich klarstellen, dass Wohnungen keine Hotels sind. Durch sein Zaudern verantwortet Bürgermeister Ludwig den Verlust von vielen hunderten Wohnungen in Wien. Auch die neuen Regelungen lassen Tür und Tor für weiteren Wohnraub offen. Wir stehen als Politiker in der Verantwortung, die Wohnungen für die Wiener Bevölkerung zu erhalten.“

Judith Pühringer Judith Pühringer Stadträtin, Parteivorsitzende, Sprecherin für Arbeitsmarkt und Menschen mit Behinderung

Mehr als 12.000 Wohnungen in Wien werden derzeit laut der Website „Inside Airbnb“ dauerhaft als Tourismusappartements angeboten. Das sind mehr Wohnungen als in der gesamten Josefstadt.

Fallbeispiel Martinstraße 12

Im Haus in der Martinstraße gibt es jetzt schon einen Beherbergungsbetrieb im rückwärtigen Teil der Liegenschaft, jetzt sollen auch alle verbleibenden Wohnungen im Straßentrakt (mit Ausnahme der Dachgeschoße) zu Unterkunftseinheiten umgewidmet werden – insgesamt 11 Wohnungen. Da Währing über keine neuen Stadtentwicklungsflächen verfügt und somit kaum zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden kann, ist es für die vielen Wohnungssuchenden besonders schmerzlich, wenn Wohnungen verloren gehen.

„Währing ist ein beliebter Wohnbezirk mit hoher Lebensqualität. Viele Menschen, die hier aufgewachsen sind, wollen hier bleiben oder wieder hierher zurückkehren – und genau deshalb brauchen wir jede Wohnung als Lebensraum für Menschen, die hier ihr Zuhause schaffen wollen.“

Silvia Nossek Porträtfoto Silvia Nossek Bezirksvorsteherin Währing

Weiterhin große Lücken

Die neuen Regeln, die erst im Oktober 2026 im Landtag beschlossen wurden, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht genug. Denn sie lassen weiter große Lücken offen: Von den derzeit rund 352.000 privaten Mietwohnungen und 140.000 Eigentumswohnungen in Wien unterliegt die Mehrheit der Mietzinsregulierung des Mietrechtsgesetzes. Der jetzige Gesetzesvorschlag lässt für 20 Prozent dieser Wohnungen und rund 10 Prozent des gesamten Wiener Wohnungsbestandes die Möglichkeit zur Umwandlung in Beherbergungsstätten offen. Damit könnten insgesamt bis zu 100.000 Wohnungen weiterhin in Beherbergungsstätten umgewandelt werden.

Durch die Neuerungen werden außerdem neue Lücken aufgemacht, etwa durch eine rudimentäre Definition des klassischen Hotels in der Wiener Bauordnung, denn damit ist nicht klar geregelt, was als Hotel gilt und was nicht.

„Der Wohnraub durch Airbnb & Co. geht munter weiter. Mit der Umwandlung von Wohnhäusern in Beherbergungsstätten wie in der Martinstraße 12 versuchen Spekulant:innen offenbar, die strengeren Regeln zu umgehen. Die Stadt muss dem umgehend einen Riegel vorschieben, bevor noch mehr Wohnungen für immer geraubt werden.“

Porträtfoto Georg Prack Georg Prack Klubobmann der Grünen Wien, Sprecher für Wohnen

Wir fordern:

  • Eine klare Abgrenzung von Wohnhäusern und Hotels. Kurzzeitvermietung über den ursprünglichen Gedanken der Sharing Economy hinaus muss der Vergangenheit angehören.
  • Es braucht eine glasklare Regulierung, die die Bewilligung von neuen Tourismus-Appartements in Wien stoppt:
    • Die Ausnahmebewilligung für gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in und außerhalb von Wohnzonen soll gestrichen werden. Laufende Ausnahmebewilligungen werden nach Ablauf der Frist nicht verlängert.
    • Es soll weiterhin möglich sein, eine Wohnung 90 Tage pro Kalenderjahr vorübergehend vermieten zu können, ohne dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes.
  • Auf Grundstücken, die als Wohngebiete oder gemischte Baugebiete gewidmet sind, soll die Errichtung oder Umwandlung in Beherbergungsstätten nur mehr möglich sein, wenn dies in den Bebauungsbestimmungen explizit so geregelt ist.
  • Bauordnung und gewerberechtliche Landesvorschriften zur Beherbergung sollen harmonisiert werden. Es ist unsinnig, dass die Wiener Bauordnung teilweise weniger strenge Voraussetzungen für die räumliche Ausstattung von Beherbergungsstätten zulässt, wie die Wiener Mindestausstattungsverordnung für Beherbergungsbetriebe.