Wien lässt Menschen mit niedrigem Einkommen im Stich

Foto einer Mutter mit ihrem Sohn bei der Hausübung

Sozialleistungen valorisieren

Tausende Menschen verlieren in Wien ihren Anspruch auf Sozialleistungen: Immer weniger bekommen Wohnbeihilfe und immer mehr Kinder verlieren das Gratisessen im Kindergarten. Während der Bund mit nachhaltigen Maßnahmen gegen die Teuerung voranschreitet, kommt die Stadt Wien nicht in die Gänge und erhöht nur die Gebühren.

Die Bundesregierung macht es gerade vor: Mit Jahresbeginn werden Sozialleistungen und Familienleistungen an die Inflation angepasst und entsprechend erhöht. Es gibt mehr Geld aus der Familienbeihilfe, dem Kinderbetreuungsgeld, dem Kinderabsetzbetrag, der Studienbeihilfe, dem Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld.

Gleichzeitig wird die kalte Progression der Einkommenssteuer nach jahrelangen Diskussionen endlich abgeschafft. Auch die Negativsteuer wird ab 1. 1. 2023 jährlich an die Inflation angepasst. Das sind sehr wichtige und tiefgreifende Maßnahmen, die die Menschen gezielt entlasten.

In Wien schaut es leider ganz anders aus: Während die Gebühren für Müll, Kanal und Wasser pünktlich zu Neujahr an die Inflation angepasst werden, kommt es zu keiner Valorisierung von Sozialleistungen der Stadt.

„Die SPÖ beklagt sich ständig, was der Bund nicht alles tun sollte. Aber genau dort, wo der Bund mit nachhaltigen Maßnahmen – wie etwa die Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation – voranschreitet, kommt die Stadt Wien nicht in die Gänge.“

Judith Pühringer, Parteivorsitzende der Grünen Wien

Wohnbeihilfe: Tausende verlieren Anspruch auf Unterstützung

Die Einkommensgrenzen für die Wohnbeihilfe der Stadt Wien wurden seit zwei Jahrzehnten nicht mehr angehoben. Viele Einkommensgruppen, die im Jahr 2000 noch anspruchsberechtigt waren, fallen deshalb aus der Wohnbeihilfe. In Zeiten von Inflation und Teuerung ist das für viele Menschen sehr schwer zu verkraften. Es kommt zu einer kalten Progression aus der Wohnbeihilfe.

Grafik: Entwicklung Bezieher:innen Wohnbeihilfe und Bevölkerung in Wien
Entwicklung Bezieher:innen Wohnbeihilfe und Bevölkerung in Wien

Die nächste Grafik zeigt: Der Anteil der Bezieher:innen von Wohnbeihilfe an der Gesamtbevölkerung ist von 2,91 Prozent im Jahr 2012 (49.970) auf 1,99 Prozent im Jahr 2021 (38.398) zurückgegangen. 

Grafik : Entwicklung des Anteils der Bezieher:innen von Wohnbeihilfe an der Gesamtbevölkerung
Entwicklung des Anteils der Bezieher:innen von Wohnbeihilfe an der Gesamtbevölkerung

Die Ausgaben der Stadt für die Wohnbeihilfe sind von 71,3 Mio Euro im Jahr 2012 auf 53,4 Mio Euro im Jahr 2021 gesunken. Mit dem Verbraucherpreisindex wertgesichert müssten die Ausgaben für Wohnbeihilfe allerdings 2021 bei 84 Mio Euro liegen. Berücksichtigt man die stark gestiegenen Bevölkerungszahlen, müssten die Ausgaben 2021 bei 93,4 Mio Euro liegen.

Die Wirkung der Wohnbeihilfe ist also zwischen 2012 und 2021 real um 40 Mio Euro gesunken. Die Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor, aber es ist davon auszugehen, dass sich die Situation aufgrund der Inflation verschärft hat.

„Die Wohnbeihilfe hilft heute weniger als noch vor 10 Jahren, obwohl die Belastung durch Mieten deutlich gestiegen ist. Und das in Zeiten explodierender Preise. Es findet eine kalte Progression aus der Wohnbeihilfe statt, die durch die hohe Inflation im Jahr 2022 noch verstärkt wird.“

Georg Prack, Wohnsprecher

Rechenbeispiel Wohnbeihilfe

Die unterste Einkommensstufe für Ein-Personen-Haushalte liegt bei der Wohnbeihilfe seit 2000 bei 734 Euro. Hier ist derzeit kein Wohnungsaufwand zumutbar. Diese Einkommensstufe hätte 2021 inflationsangepasst bei 1.094 Euro liegen müssen – 360 Euro höher. Legt man die hohe Inflation bis Oktober 2022 zugrunde, müsste die gänzlich vom Wohnungsaufwand befreite Einkommensstufe gar bei 1.231 Euro liegen. Dieser Unterschied wird also bis Ende des Jahres 2022 auf über 500 Euro steigen.

Gefördertes Essen in Kindergärten: Immer mehr Familien verlieren Anspruch auf sozialleistungen

Immer weniger Familien bekommen in Kinderbetreuungseinrichtungen eine Befreiung von den Essensbeiträgen bewilligt: 2021 wurden laut Jahresbericht der MA11 um 71,7 Prozent weniger Anträge bewilligt als noch 2015. Die Einkommensgrenze für diese wichtige Sozialleistung liegt seit 2009 bei 1.100 Euro netto für alle Haushaltsmitglieder – egal, wie viele Erwachsene im Haushalt leben. Der abziehbare Geschwisterbetrag von 350 Euro pro Geschwisterkind wurde ebenfalls seit 2009 nicht angepasst.

Die fehlende Unterstützung führt zu Zahlungsrückständen der Eltern bei der MA11 und schließlich zur Kündigung von Betreuungsverträgen in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Durch das starke Steigen der Nominaleinkommen verlieren immer mehr Familien den Anspruch auf diese Sozialleistung, obwohl sich ihre Einkommen und damit ihre Bedürftigkeit real nicht verändert haben.

Während die Zahl der Haushalte laut Schätzungen der MA23 von 872.906 (2015) auf 920.016 (2021) – also um 47.110 Haushalte – steigt, sinkt die Zahl der vom Essensbeitrag befreiten Haushalte laut MA11 von 10.281 (2015) auf 2.909 (2021), also um 7.372 Haushalte.

Grafik: Entwicklung Befreiung vom Essensbeitrag und Bevölkerungsentwicklung in Wien
Entwicklung Befreiung vom Essensbeitrag und Bevölkerungsentwicklung in Wien

Wäre die Grenze von 1.100 Euro mit der Inflation erhöht worden, müsste sie 2021 bei rund 1.380 Euro liegen. Im Oktober 2022 sogar schon bei 1.550 Euro.

Grafik: Kalte Progression seit 2009: Immer mehr Haushalte fallen aus der Befreiung vom Essensbeitrag
Kalte Progression seit 2009: Immer mehr Haushalte fallen aus der Befreiung vom Essensbeitrag

„Kinder, die es ohnehin schon schwer haben, werden von der rot-pinken Stadtregierung beinhart fallen gelassen. Gerade armutsgefährdete Kinder brauchen die ganztägige Betreuung, die zentral für ihre weitere Bildungslaufbahn und gesellschaftliche Teilhabe ist. Wir wollen in einer Stadt leben, in der Förderung, Freizeit und Essen nicht nur jenen vorbehalten ist, die es sich leisten können!”

Judith Pühringer, Parteivorsitzende

Fallbeispiel gefördertes Essen

Die Armutsgefährdungsschwelle für Alleinerziehende mit Kind lag laut EU-SILC 2021 bei netto 1.783 Euro. Die Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essensbeitrag müsste also bei ca. 1.670 Euro liegen, um alle Menschen mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle zu erreichen (wenn man die Familienbeihilfe von 114 Euro einberechnet). Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit Kind müsste also um 570 Euro erhöht werden.

Noch größer wird das Problem, wenn zwei Erwachsenen mit zwei Kindern im Haushalt leben: Die Armutsgefährdungsschwelle liegt laut EU-SILC 2021 bei 2.880 Euro. Die Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essensbeitrag müsste also bei ca. 2.640 Euro liegen (wenn man 242 Euro Familienbeihilfe einberechnet). Der Unterschied zwischen der Einkommensgrenze (1.450) und der Armutsgefährdungsschwelle liegt hier also sogar bei ca. 1.190 Euro.

Unsere Forderungen

Wohnbeihilfe

  • Ausgleich des Wertverlusts von 49 Prozent (laut VPI) zwischen 2000 und 2021 bei Einkommensgrenzen und Einkommensstufen, mit denen der zumutbare Wohnaufwand in der Wohnbeihilfe festgelegt wird.
  • Automatische, jährliche Anpassung der Einkommensgrenzen und Einkommensstufen, mit denen der zumutbare Wohnaufwand in der Wohnbeihilfe festgelegt wird, mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) ab 2023.
  • Umfassende Reform der Wohn- und Mietbeihilfe und Überführung in ein einheitliches Wohngeld.

Gefördertes Essen

  • Sofortige Anhebung der Einkommensgrenze für die Befreiung vom Essenbeitrag an die Armutsgefährdungsschwelle laut EU-SILC und bessere Berücksichtigung der Haushaltsgröße.
  • Automatische, jährliche Anpassung der Einkommensgrenze und des abziehbaren Geschwisterbetrags anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) ab 2023. Die aufgrund der fehlenden Valorisierung der Einkommensgrenzen entstandenen Schulden sollen außerdem den Eltern erlassen werden.
  • Mittelfristig: kostenloses Essen in Kindergärten.