Rot-Pink: Rückschritte in Sozialpolitik drohen
Judith Pühringer, Viktoria Spielmann –
Wir Grüne kämpfen gegen die von der Stadtregierung geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung, die vor allem Jugendliche treffen könnte.
Die rot-pinke Stadtregierung plant jetzt Verschlechterungen bei der Mindestsicherung. Ausgerechnet in der Covid-19-Pandemie bedroht die Rückschrittskoalition somit Menschen mit Verschärfungen der Sanktionen, der Streichung des „Beschäftigungsbonus Plus“ und der Erhöhung des Drucks auf Mindestsicherungsbezieher:innen, die unter 25 Jahre alt sind.
Von den Kürzungen sind 8.988 18-24 jährige Wiener:innen potentiell betroffen.
Wien hatte sich unter Grüner Regierungsbeteiligung darauf verständigt, keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten zu machen. Es wurde in die Menschen investiert und vor allem jungen Menschen eine Perspektive geboten. Und die Stadtregierung war zu Recht stolz auf die Errungenschaften der Mindestsicherung, die österreichweit einzigartig waren. Es ist erschreckend, dass diese Errungenschaften nun zurückgenommen werden sollen. Offensichtlich geht die Rot-Pinke Stadtregierung nicht nur in der Klimapolitik zurück in die Vergangenheit, sondern jetzt auch in der Sozialpolitik.
WIR FORDERN DIE ROT-PINKE KOALITION AUF, DIESEN UNSOZIALEN GESETZESVORSCHLAG ZURÜCKZUZIEHEN
Und wir verlangen, dass eine etwaige Reform des Wiener Mindestsicherungsgesetzes einer Begutachtung unterzogen wird. Transparent für die Bevölkerung und offen für die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft. Wir wollen keine weiteren Husch-Pfusch-Aktionen im Hinterzimmer. Deshalb werden wir im Ausschuss am Donnerstag die Absetzung des Initiativantrags von der Tagesordnung beantragen. Damit wollen wir SPÖ und Neos die Möglichkeit geben, diesen sozial kalten Vorschlag zu stoppen und ein ordentliches Begutachtungsverfahren sicherzustellen.
DIE PLÄNE DER STADTREGIERUNG – WAS GEKÜRZT WERDEN SOLL
Die Rot-Grüne Mindestsicherung ist in Österreich einzigartig. Im Gegensatz zu den damaligen türkis-blauen Kürzungen hat Wien sich darauf verständigt, keine Politik auf dem Rücken der Ärmsten zu machen. Es wurde in die Menschen investiert und vor allem jungen Menschen eine Perspektive geboten. Das bedeutete konkret:
- die Schaffung eines Bonussystems (Beschäftigungsbonus)
- intensive Betreuung und Begleitung von jungen Menschen (One Stop Shop → U 25)
- das politische Ziel, 10.000 unter 25-Jährige in Beschäftigung zu bringen.
Die rot-pinke Rückschrittskoalition setzt mit diesem Schnellschuss- Initiativantrag ausgerechnet in der Covid-19 Krise auf:
- Kürzung der Mindestsicherung
- Verschärfung der Sanktionen in der Mindestsicherung
- Streichung des Beschäftigungsbonus Plus als Anreizsystem
- Erhöhung des Drucks auf Mindestsicherungsbezieher:innen, die unter 25 Jahre alt sind.
DIE DETAILS DER VERSCHLECHTERUNGEN
1. Junge Mindestsicherungsbezieher:innen unter 25 müssen nun ab dem ersten Tag einer Notlage mit massiven Kürzungen (ca. 237,40 Euro) der Mindestsicherung rechnen. Das sind 25-30 Prozent des Gesamtbetrages! Bisher war eine Wartefrist von vier Monaten vorgesehen, bis eine Erwerbsintegrationsmaßnahme begonnen werden musste. Auch die Voraussetzung, dass Seitens der Behörden ein Angebot an die jungen Erwachsenen unterbreitet werden muss, entfällt. Es wird nun auch gekürzt, wenn die Behörden dem jungen Erwachsenen gar kein Angebot einer Erwerbsintegrationsmaßnahme gemacht haben.
2. Der „Beschäftigungsbonus Plus“ soll ersatzlos gestrichen werden. Damit würden bis zu 111.064 Armutsbetroffene den Anspruch auf eine Einmalzahlung von 683,6 bis 911,5 Euro verlieren, wenn sie langfristig einen Job finden. Mit diesem Instrument wurde bisher langfristige Erwerbsintegration gefördert, statt immer nur mit Kürzungen der Leistung zu drohen.
3. Verschärfung bei den Kürzungen: Schon bisher gab es die restriktive Möglichkeit, die Mindestsicherung bei fortgesetzter fehlender Mitwirkung auf Null zu kürzen. Bisher konnte jedoch die Kürzung von der Behörde sofort wieder aufgehoben werden, wenn die Betroffenen mitgewirkt haben. Nach dem vorliegenden Initiativantrag muss mindestens für die Dauer eines Monats gekürzt werden. Den betroffenen Menschen wird selbst für den Fall einer Verhaltensänderung die Chance auf sofortige Hilfe genommen.
4. Rot-Pink kassiert weiterhin Unterstützungsleistungen des Bundes für Betroffene der Coronakrise ins Stadtbudget ein. Auch in diesem Gesetz wird nicht klargestellt, dass die erhöhte Notstandhilfe und der Bildungsbonus nicht auf die Mindestsicherung angerechnet wird. Die erhöhte Notstandshilfe und der Bildungsbonus sind nicht dazu gedacht, dass die Stadt damit ihr Budget saniert. Die rot-pinke Koalition muss sicherstellen, dass diese Unterstützung bei den Menschen ankommt.
5. Schnellschuss- Antrag ohne Begutachtungsfrist: Mit diesem Schnellschuss- Initiativantrag – und damit ohne Begutachtungsfrist – hat Stadtregierung umfassende Verschlechterungen der Wiener Mindestsicherung auf den Weg gebracht. Diese Verschlechterungen sollen am 10.6. im Sozialausschuss und am 24.6. im Wiener Landtag beschlossen werden. Wir Grüne sehen keinen Grund für diese Eile, außer dass verhindert werden soll, dass zivilgesellschaftliche Akteur:innen Zeit haben, ihre Stimme gegen dieses unsoziale Vorhaben zu erheben.
6. Einige Punkte sehen wir positiv: So wird der Vermögensfreibetrag an die Bestimmungen des Sozialhilfe Grundsatz-Gesetzes angepasst und leicht erhöht. Gleiches gilt für die Ausdehnung der Sicherstellungsfrist.
Alles in Allem ist diese Reform aber von einer Kaltschnäuzigkeit gegenüber armutsgefährdeten und Armutsbetroffenen geprägt, die einer Wiener Stadtregierung nicht würdig ist. Besonders zynisch ist es, einen solchen Vorschlag mitten in den gröbsten wirtschaftlichen und sozialen Nachwirkungen einer Pandemie auf den Weg zu bringen, während das Leben für viele sowieso schon sehr prekär geworden ist.