Die Stadt gehört allen, nicht nur dem SPÖ Freundeskreis
Wir fordern eine unabhängige Prüfung der Geschehnisse rund um die SPÖ-Kleingarten-Affäre und haben dazu einen Sondergemeinderat einberufen.
Der Umgang von SPÖ-Funktionären mit Schrebergärten in besten Lagen geht seit Wochen durch alle Medien. Was für die meisten Wiener:innen jahrelanges Warten bedeutet, geht für SPÖ-Funktionäre ganz schnell: Einen der beliebten Kleingärten in Wien bekommen – am liebsten mit Seezugang.
Wien gehört uns allen
Und das, obwohl ein großer Teil der Wiener Kleingärten im Besitz der Stadt Wien ist – und alle Wiener:innen die gleichen Chancen auf einen solchen bekommen sollten. Die Stadt gehört nicht der SPÖ, Wien gehört uns allen. Und der Bürgermeister muss sich entscheiden, ob er Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy die Mauer macht oder ob er wenigstens eine saubere Prüfung durchführen lässt.
„Der Bürgermeister hatte zwei Möglichkeiten: Den Kleingarten-Skandal der unabhängigen „Internen Revision der Stadt Wien“ zu übergeben oder die eigene SPÖ-Landesparteisekretärin damit zu beauftragen. Was kam, war: SPÖ überprüft SPÖ. Das Ergebnis ist bekannt: Die SPÖ beweist, dass alle SPÖ-ler alles richtig gemacht haben.“
David Ellensohn Klubobmann der Grünen Wien
Unsere fünf zentralen forderungen
- Verpflichtende Meldung der Befangenheit
Grundsätzlich sollen sich auch politische Funktionsträger Eigentum anschaffen dürfen. Aber diese haben sich einem moralischen Verhaltenskodex zu unterwerfen, bei dem die Nutzung von Insiderwissen zum persönlichen Vorteil verunmöglicht wird. Um das zu erreichen, müssen am Flächenwidmungsprozess beteiligte Mandatare auf Bezirks- und Landesebene alle relevant erscheinenden Informationen betreffend die zu treffende Entscheidung in der Bezirksvertretung, Gemeinderat, Landtag oder Landesregierung offenlegen. Der/die betroffene Entscheidungsträger/in hat sich in diesem Fall der Abstimmung zu enthalten und sich für befangen zu erklären. - Transparenz beim Umgang mit städtischem Grund und Boden
Es gibt 35.000 Kleingärten in Wien, 46 Prozent davon (inkl. verkaufte Parzellen) sind im Besitz der Stadt Wien. Der Präsident des Zentralverbandes der Kleingärten betonte im ORF, es sei „fast unmöglich, einen Kleingarten zu bekommen“. Menschen warten jahrzehntelang auf eine Parzelle, Transparenz gibt es keine. ÖVP und Grüne fordern, dass die Vergabe von Kleingärten in städtischem Eigentum nach fairen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Eine transparente Warteliste soll (unter Wahrung des Datenschutzes) künftig darüber Aufschluss geben, wie sich die Interessentenlage entwickelt. Ein individueller Statusbericht für Interessent:innen soll möglich sein. - Kleingartenstrategie
Weiters braucht es eine Kleingartenstrategie für Wien. Diese soll alle relevanten Daten und Unterlagen aufbereiten, langfristige Entwicklungsperspektiven für Kleingartengebiete aufarbeiten sowie Energiefragen im Kontext von Kleingärten erarbeiten. - Compliance Officer
Eine Belebung des Compliance Officers steht ebenfalls am Forderungskatalog der beiden Oppositionsparteien. Vor meinem Jahr wurde der erste Compliance Officer einberufen – die Bilanz ist aber dünn: Die Einrichtung bleibt zahnlos, Ergebnisse gibt es keine – wie so vieles, was die Koalition im Bereich Transparenz macht. Deshalb fordern wir die Aufnahme von Gesprächen mit allen Landtagsklubs und die zügige Umsetzung der intendierten Maßnahmen. Es gilt sicherzustellen, dass sämtliche Amtsträger sich rechtskonform, sachorientiert und integer verhalten und so Ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. - Interne Revision der Magistratsdirektion
Die SPÖ hat sich einen Persilschein rund um die Vorgänge im Kleingarten-Skandal ausgestellt. Die Frage ist, ob der Bezirksvorsteher der Donaustadt diese für ihn persönlich offensichtlich günstige Umwidmung vorangetrieben hat oder in irgendeiner Weise Einfluss auf das Umwidmungsverfahren genommen hat. Wir fordern daher alle rechtlichen notwendigen Prüfungen der Geschehnisse. Zusätzlich zur bereits beauftragten Prüfung durch den Stadtrechnungshof soll der Bürgermeister die interne Revision der zuständigen Magistratsdirektion einschalten. Diese hat das gegenständliche Flächenwidmungsverfahren auf Gesetzmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.