Wir schützen Wiens Fiaker-Pferde
In Wien sind etwa 100 Fiaker-Pferde im Straßenverkehr unterwegs. Wir haben zahlreiche gesetzliche Änderungen in unserer Regierungsphase durchgesetzt.
Bereits 2011, nur ein Jahr nachdem wir in die rot-grüne Koalition gestartet sind, konnten wir einige Verbesserungen erreichen. Nicht nur die Pferde werden seither strenger überprüft, auch bei den Kutschern selbst, bei der Stellplatzvergabe und den Kontrollinstrumenten wurde nachjustiert.
So schützen wir Wiens Fiaker-Pferde
2011 haben wir Erste Erfolge für die Fiaker-Pferde errungen
- Strengere Konzessionsüberprüfung: Seit 2011 ist eine jährliche Vorführung des gesamten Kutscheninventars, der Geschirre und aller Pferde erforderlich. Zusätzlich werden externe Experten für Orthopädie und Hufbeschlag bei den Kontrollen beigezogen.
- Verbesserte Fütterungs- und Ruhezeiten: Pferde müssen regelmäßig gefüttert werden und eine mindestens einstündige Ruhezeit erhalten. Kutscher sind verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen und dieses den Behörden vorzulegen.
- Neue Stellplatzvergabe: Die Stellplätze im 1. Bezirk werden nun nach einem klaren System vergeben: Grüne Platzkarten für gerade und rote für ungerade Kalendertage. Dies soll die Ruhezeiten für die Pferde verbessern.
- Wiener Auslaufflächen: Die Auslaufflächen der Pferde müssen jetzt in Wien liegen, um deren Wohlbefinden durch kürzere Wege zu gewährleisten.
- Unangekündigte Tierschutzkontrollen: Die MA 60 führt unangekündigte Kontrollen sowohl in den Ställen als auch an den Standplätzen durch.
- Strengere Fiaker-Prüfung: Die Kutscherprüfung wurde verschärft und der Fokus auf Tierschutz verstärkt. Ein verbindlicher Ausbildungslehrgang wurde eingeführt.
- Fixe Fahrzeug-Identifikationsnummern: Jede Kutsche hat eine fixe Identifikationsnummer erhalten und ein fest montiertes Kennzeichen, um die Identifizierung zu erleichtern.
- Verpflichtende Pooh-bags: Nur noch fest montierte, tierschutzrechtlich geprüfte Pooh-bags sind erlaubt. Diese sind tierschutzrechtlich geprüft. Das Mitführen eines Pooh-bag-Gutachtens inklusive Beschreibung ist ebenfalls verpflichtend.
- Kontrollierte Standplatzausstattung: Standplätze müssen mit Hydranten und Wasserschläuchen ausgestattet sein. Strenge Kontrollen stellen sicher, dass diese Einrichtungen genutzt werden.
- Einheitlicher Strafenkatalog: Ein einheitlicher Strafenkatalog mit definierten Strafhöhen wurde eingeführt. Die Höchststrafe liegt bei 3.500 Euro, die Mindeststrafe bei 140 Euro.
Informieren gut. Aufbäumen besser.
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Her mit den InfosWeitere Verbesserungen
Im jahr 2016
Mit der Novelle zum Fiakergesetz haben wir 2016 weitere Verbesserungen herbeiführen können, die vor allem auch auf die heißen Sommertage abzielen. Die Maßnahmen zur Novellierung des Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz wurden mit Pferdexpert:innen ausgearbeitet.
7 Punkte-Paket für Wiens Fiakerpferde:
Das neue Paket gilt für alle Fiakerfahrten (Rundfahrten und bestellte Fahrten) und umfasst folgende Punkte:
- Hitzefrei ab 35 Grad: analog zu Arbeiten am Bau, dürfen die Tiere bei am Stephansplatz gemessenen 35 Grad nicht mehr im Einsatz sein. Zur Einordnung: Im Jahr 2015 gab es in der Wiener Innenstadt 18 Tage mit über 35 Grad.
- Reduktion der Arbeitszeiten: Fiakerpferde dürfen nur mehr jeden 2. Tag arbeiten, was eine enorme Entlastung bedeutet.
- Verkürzung der Betriebszeit um eine Stunde am Abend: Die Arbeitszeiten belaufen sich künftig von 10.00 bis 21.00 Uhr. Durch den verminderten Arbeitseinsatz reduziert sich die Stressbelastung für die Tiere.
- Vor jedem Fahrantritt muss der Kutscher nachweislich die Einsatztauglichkeit (inklusive Gesundheitscheck) der Pferde überprüfen und dies in das Fahrtenbuch eintragen. Dieses wird von der Behörde stichprobenartig überprüft.
- Künftig dürfen nur mehr Tiere als Zugpferde eingesetzt werden, die auf Grund ihres Wesens und des Ausbildungs- und Trainingszustandes nachweislich mit dem Einsatz als Fiakerpferd gut zurechtkommen. Neue Pferde werden vor ihrem ersten Einsatz durch Spezialisten auf ihre Eignung geprüft.
- Bodenmarkierungen legen Lage und Anzahl der Stellplätze fest – dies garantiert erleichterte Überprüfbarkeit, ob die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.
- Künftig wird noch mehr Augenmerk auf tierschutzrelevante Themen gelegt: Darunter fallen die Auswirkungen des Tragens des Maulkorbs, das Schweifanbinden und das regelmäßige Füttern. Dabei wird die Behörde auf verstärkte Aufklärung setzen und die Einhaltung dieser neuen Auflagen genau kontrollieren.