Wir Grüne arbeiten jeden Tag für eine ökologische und sozial gerechte Stadt. Zudem sind wir stolz auf unsere innerparteiliche Demokratie. Was sind Parteirat und Landesleitung? Was passiert auf der Landesversammlung?
Hier ein kleiner Überblick über unsere innerparteilichen Gremien und wie die Grünen Wien funktionieren.
LANDESVERSAMMLUNG
Die Landesversammlung ist unser höchstes politisches Gremium und tagt nach Einberufung durch die Landesleitung mindestens alle neun Monate.
Die Landesversammlung wählt die Wahllisten für Gemeinderat, Landtag und Nationalrat und beschließt sämtliche Partei- und Wahlprogramme, politische Stellungnahmen und Resolutionen. Stimmberechtigt sind alle von der Landesleitung aufgenommenen Parteimitglieder und Unterstützer*innen.
Parteirat
Der Parteirat tagt als zweithöchstes politisches Organ mindestens vier Mal jährlich zwischen den Landesversammlungen. Hier finden strategische Debatten und Entscheidungen über Schwerpunkte und Projekte statt.
Im Parteirat sind alle Organisationsteile der Grünen Wien vertreten:
- Landesleitung
- Amtsführende oder nicht amtsführende Stadträt:innen
- Alle Abgeordnete aus dem Grünen Klub im Rathaus
- Jeweils eine Person aus jeder Bezirksorganisation
- Je ein_e Sprecher:in aus den Teilorganisationen
- Obmensch der Grünen Bildungswerkstatt Wien
- Eine Wiener Delegierte /ein Wiener Delegierter zum Erweiterten – Bundesvorstand
- Eine Wiener Abgeordnete/ ein Wiener Abgeordneter des Grünen Klubs im Parlament
- Je eine Vertreterin/ein Vertreter der Themengruppen, sofern diese nicht bereits durch den/die zuständige Abgeordnete im Gemeinderat vertreten wird.
LANDESLEITUNG
Der Landesleitung obliegt die wirtschaftliche, politische und kommunikative Führung der Partei. Die Landesleitung umfasst bis zu 10 Personen und vereint die Spitzenfunktionen der Partei: Die beiden Parteivorsitzenden, die/der Landesparteisekretär:in, der/die Klubvorsitzende des Grünen Klubs im Rathaus, der/die Landesgeschäftsführer:in und die/der vom Parteirat gewählte Finanzreferent:in sind durch ihre Funktion in die Landesleitung delegiert. Darüber hinaus wählt der Parteirat so viele weitere Personen in das Gremium, bis es paritätisch besetzt ist und mindestens sieben Mitglieder umfasst. Die Landesleitung kann außerdem auf eigenen Wunsch bis zu zwei weiteren Personen zur Kooptierung durch den Parteirat vorschlagen. Die Landesleitung tagt wöchentlich und befasst sich mit den aktuellen politischen Fragen.
aktivist:innen-rat
Der Aktivist:innen-Rat ist eine Konsultationsgruppe für andere Parteigremien und dient als Feedback- und Reflexionszirkel.
Er wird anlassbezogen eingesetzt. Vor dem Beschluss eines Parteiprogramms, eines Koalitionsabkommens oder einer koalitionsähnlichen Vereinbarung ist er allerdings verpflichtend zu befassen.
Das Gremium besteht aus mindestens fünf gelosten Mitgliedern und/oder Nicht-Mitgliedern ohne Funktion und Mandat.
VERTRAUENSRAT
Der Vertrauensrat hat neben der Ausübung diverser Kontrollfunktionen auch die Aufgabe, als Ombudsstelle unparteisch zuzuhören und zu vermitteln und wenn nötig, im Streitfall ein Schiedsgericht einzurichten.
Der Vertrauensrat besteht aus vier Mitgliedern, die von der Landesversammlung gewählt werden. Er ist ausschließlich der Landesversammlung verantwortlich.
SCHIEDSGERICHT
Das Schiedsgericht befindet über Streitigkeiten innerhalb der Grünen Wien.
Es wird anlassbezogen vom Vertrauensrat eingerichtet und besteht aus fünf Mitgliedern, wobei die Streitparteien jeweils zwei Vertreter*innen paritätisch benennen. Diese bestimmen gemeinsam das fünfte Mitglied als Vorsitzende*n, notfalls durch Los.