Sanierungsverpflichtung für Wiener Altbauten
06.11.2009 10:59
Viel zu wenige Altbauten werden thermisch saniert, die Stadt muss etwas unternehmen: die Verpflichtung zur thermischen Sanierung wird nun im Klimaschutzprogramm ernsthaft diskutiert.
Nur ein geringer Teil der Wiener Wohngebäude werden derzeit thermisch saniert. Die jährliche Sanierungsrate beträgt etwa ein Prozent, ExpertInnen fordern aber eine Sanierungsrate von drei Prozent.
Die Ergebnisse der Fallstudie "Gasverbrauch der Haushalte 2006" der Statistik Austria zeigen, dass der durchschnittliche Gasverbrauch für Heizen 128 kWh/m² pro Jahr beträgt. In der Bauordnung ist für ab 2008 sanierte Gebäude ein maximaler Heizwärmebedarf vorgeschrieben, dieser beträgt für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus ab 2008, 60 kWh/m² pro Jahr und ab 2010, 50 kWh/m² pro Jahr. Das zeigt welch hohen Einsparpotentiale hier bestehen.
Sollen diese Potentiale im Bereich Raumwärme tatsächlich genutzt werden, muss eine Sanierungsverpflichtung für schlecht gedämmte Wohnhäuser erlassen werden. Die verpflichtende wärmetechnische Sanierung von schlecht gedämmten Wohnhäusern in Wien muss per Landesgesetz (etwa in der Bauordnung) vorgeschrieben werden.
Die Sanierungspflicht ist nun Klimaschutzprogramm erstmals verankert
Im Klip II (Klimaschutzprogramm der Stadt Wien, Fortschreibung 2010-2020) ist nun die Einführung einer Sanierungsverpflichtung erstmals verankert:
...Schaffung einer Arbeitsgruppe, die im Laufe des Jahres 2010 alle rechtlichen, technischen und organisatorisch/admistrativen, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen prüft, die dem Ziel der schrittweisen Einführung einer verpflichtenden thermischen Sanierung des Wiener Althausbestandes, soweit er besonders schlechte Energiekennwerte aufweist, dient...
Im Bezug auf die Senkung von Treibhausgasen ist die thermische Sanierung von Wohngebäuden nämlich eine der effizientesten Maßnahmen. Das heißt mit verhältnismäßig geringen finanziellen Mitteln können große Einsparungen von Kohlendioxid-Emissionen erzielt werden. Der Raumwärmebereich hat im Jahr 2006 einen Anteil von knapp 16% an den österreichischen Treibhausgasemissionen (Energieeffiziente Gebäude Potentiale und Effekte von emissionsreduzierenden Maßnahmen, WIFO und KWI, 2008). In Wien gibt es ca. 82.000 Einfamilienhäuser und 57.000 Mehrfamilenhäuser. (Statistik Austria, 2001).
Darüber hinaus sind die Beschäftigungseffekte (Schaffung von Arbeitsplätzen) von Sanierungsinves-titionen ungleich höher als bei anderen Bauvorhaben (Straßenbau).
Die Verpflichtung wäre zudem rechtskonform
In einem Rechtsgutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen der energetischen Sanierung von Gebäuden kommt o.Univ.-Prof.Dr. Berhard Raschauer zu dem Ergebnis, dass eine Sanierungsver-pflichtung per Wiener Landesgesetz erlassen werden könnte. Und auch im Bezug auf verfassungsrechtliche Bestimmungen (Zumutbarkeit, Eigentumsgarantie, Rückwirkungsverbote) ist eine Sanierungsverpflichtung rechtskonform.
Downloads
- Pressematerial der Grünen zur Sanierungsverpflichtung (PDF, 48.8 KB)
- Rechtsgutachten zur thermischen Sanierung (PDF, 3.5 MB)
A-1082 Wien, Stiege 6
Tel: +43 1 4000 81800
Fax: +43 1 4000 99 81800
wien@gruene.at
KOMMENTARE
Benützungsbedingungen
Maximal 1000 Zeichen sind möglich, längere Texte werden automatisch abgeschnitten. Die Kommentare von BenutzerInnen geben nicht die Meinung der Grünen Wien wieder. Die Grünen Wien behalten sich vor, strafbare, rassistische, sexistische, diskriminierende, pornografische, nationalsozialistische oder beleidigende Kommentare zu entfernen bzw. den jeweiligen Account zu sperren. Alle BenutzerInnen sind für die von ihnen veröffentlichten Inhalte und Daten selbst verantwortlich. Die Grünen Wien übernehmen keine Haftung für die von den UserInnen produzierten und bereitgestellten Inhalte.


