Die Grünen

Dienstag, 9. Februar 2010

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Delogiert

07.12.2004 09:14

 

Die Zahl der Delogierungen aus Gemeindebauten steigt dramatisch an. Die Folge: steigende Obdachlosigkeit in Wien. Das Kontrollamt übt Kritik, wir setzen auf Prävention und Beratung.

Delogierungen durch die Gemeinde Wien

Ein Hauptgrund für die steigende Wohnungslosigkeit sind die Delogierungen von MieterInnen durch "Wiener Wohnen":

  • 1999: 885 Delogierungen, davon 763 wegen Mietrückstand
  • 2003: 1209 Delogierungen, davon 1045 wegen Mietrückstand

Noch dramatischer stellt sich die Zahl der angesetzten Räumungstermine für 2003 dar:

  • Gemeindewohnungen: 4563
  • Privatwohnungen: 3511

Das Kontrollamt hält in seinem jüngsten Bericht dazu fest, dass "...sich die Anzahl der Delogierungen aus Gemeindewohnungen im Zeitraum 1999 bis 2001 deutlich um 381 Fälle..." erhöht hat, und sie "...entwickelte sich seither auf hohem Niveau nur geringfügig rückläufig..."

1% der Mieter von Wohnungslosigkeit bedroht

Insgesamt waren laut Kontrollamt rund ein Prozent der Mieter der insgesamt rund 540.000 Privat- und Genossenschaftswohnungen, also 5400 Mieter und 4,5 Prozent der MieterInnen der rund 220.000 Gemeindewohnungen im Jahr 2003, also 9.900 MieterInnen, von Wohnungslosigkeit bedroht. Also doppelt so viele MieterInnen aus Gemeindebauten sind von Wohnungslosigkeit bedroht, als MieterInnen von Privat- und Genossenschaftswohnungen, obwohl das Wohnungsangebot in diesem Bereich mehr als 2 zu 1 beträgt.

Das Kontrollamt stellte daher fest, dass "...eine nichtunbeträchtliche Zahl von Familien vor ihrer Wohnungslosigkeit eine Gemeindewohnung bewohnt hatte...".

Die Gemeinde informiert von der Delogierung Betroffene laut Kontrollamt aber erst nach Einleitung eines gerichtlichen Räumungsverfahren.

Delogierungen aus Gemeindewohnungen, kurz vor Weihnachten

Frau B., 49 Jahre.

Frau B. ist Mutter von vier Kindern, davon sind drei Minderjährige in der gemeinsamen Gemeindewohnung. Überforderungsgefühle, psychische Probleme und allgemeines Misstrauen haben dazu geführt, dass sie beinahe bei allen relevanten Stellen, inklusive der Hausgemeinschaft, in Ungnade gefallen ist. Ihr Konto bei Wiener Wohnen weist einen Rückstand von 3000 Euro auf, der Delogierungstermin ist für den 9. Dezember angesetzt, wenn Frau B. bis dorthin nicht mindestens 2000 Euro an Wr. Wohnen gezahlt hat.

Ein Ansuchen ihres Betreuers beim Jugendamt auf Übernahme eines Teils des Rückstandes durch das Sozialamt (die Frau ist an sich nicht Sozialhilfe-anspruchsberechtigt) wurde am 1. Dezember abgelehnt. Frau B. wird am 9. Dezember delogiert und vermutlich gemeinsam mit ihren Kindern in einem Familienwohnheim der Gemeinde Wien untergebracht.

Herr T., 35 Jahre

Herr T. erhält eine Notstandshilfe von 720 Euro vom AMS, wovon er ca. 200 Euro Alimente für zwei seiner Kinder bezahlt. Durch die aktuellen Rechtslage hat Herr T. keinen Anspruch auf Unterstützung aus der Sozialhilfe.

Aufgrund finanzieller Not hat sich Herr T. für die denkbar schlechteste Variante entschieden und ca. 1 Jahr lang keine Miete für seine Gemeindewohnung einbezahlt. Sein Rückstand bei Wr. Wohnen beträgtderzeit ca. 1640 Euro.

Das Sozialamt (MA 15) hat bereits zweimal einen Miet-Rückstand von Herrn T. beglichen und ist deshalb zu einer weiteren Aushilfe nicht mehr bereit. Wr. Wohnen beharrte ebenfalls auf Begleichung der Mietrückstände. Die Delogierung erfolgte am 12. November 2004. Zur Zeit findet Herr T. immer wieder bei Freunden Unterschlupf. Als weitere "Option" konnte ihm aber nur die Koordinationsstelle P 7 und somit der Gang in ein Obdachlosenwohnheim empfohlen werden.

Professionelles Präventionsprogramm fehlt

Beide Fälle zeigen, dass es hoch an der Zeit ist, ein umfangreiches und professionelles Präventions- und Hilfesystem zu installieren, dass hilfsbedürftige Menschen rechtzeitig davor bewahrt, die Wohnung endgültig zu verlieren. Diesen Menschen muss viel früher geholfen werden.

Weitere Kritik des Kontrollamts

Das Kontrollamt hat auch festgestellt, dass in den drei Häusern für Obdachlose (Siemensstraße, Gänserbachgasse und Hernals) keine langfristige Beratung und Betreuung angeboten wurde. Von rund 67 Prozent der BewohnerInnen, die sich weniger als 20 Monate in einem der Häuser aufhielten, ist nicht bekannt, "...wie sich ihre weitere Wohnsituation entwickelte".

In allen drei Häusern fanden sich "...eine erhebliche Zahl sehrschwieriger psychisch kranker- drogen- und/oder alkoholabhängiger Bewohner...", der Anteil betrug durchschnittlich 12 Prozent.

Grüne Ziele

1. Eine einheitliche Beratungsstelle

Die Beratung der von Wohnungslosigkeit bedrohten Mieter erfolgt bei Gemeindewohnungen durch die MA 15, oder durch die MA 11, Amt für Jugend und Familie oder durch die private Organisation "Fachstelle für Wohnungsversicherung" (FSW), die von der Stadt finanziert wird.

Der Kontrollamt fordert nun, dass es eine einheitliche Beratungsstelle für von der Delogierung bedrohte Personen gibt. Eine Forderung, die von den Grünen voll unterstützt wird.

2. Umfassende Prävention

Forderung des Kontrollamtes:

Zitat AnfangDem Kontrollamt erschien angesichts des Umstandes, dass einerseits Delogierungen vielfach denersten Schritt in die Wohnunglosigkeit bedeuten und andererseits kostenintensive Reintegrationsmaßnahmen der Wohnungslosenhilfe grundsätzlich auf die Wiedererlangung einer Finalwohnung abzielten, eine wirksame Delogierungsprävention von besonderer Bedeutung...Zitat Ende

Das heißt: BewohnerInnen von Gemeindewohnungen sollte bereits im Zuge der Zustellung der letztmaligen Mahnung eine Unterstützung durch SozialarbeiterInnen oder ein anderes Beratungsangebot angeboten werden. Zudem sollte die einzurichtende Präventionsstelle Wiener Wohnen verständigen, um das weitere Eintreibungsverfahren zeitlich befristet vorerst einmal auszusetzen.

3. Differenzierte Betreuung

Die vom FSW verwalteten Häuser sollten nach spezifischen Zielgruppen organisiert werden. Unser Ziel sollte sein, allen im Bedarfsfall eine umfassende Wohn-, Ausbildungs- und/oder Arbeitsperspektive zu eröffnen.

4. Ein umfassendes Präventionskonzept kann Kosten sparen

Laut Kontrollamt kostet die Stadt Wien allein an geleisteten "Monatssätzen" allein in den vier Einrichtungen (Salztorzentrum, Vinzenzhaus, Haus Juca und Haus Miriam) durchschnittlich monatlich 504 Euro pro Person. Mehr noch: im Haus "Kastanienallee" betragen die Ausgaben je Wohneinheit monatlich 1180 Euro, im Haus "Juca" pro Jahr 12.900 Euro, also rund 1000 Euro monatlich. Die Betreuung durch die "Gruft" kostet rund 8.500 Euro "pro betreutem Klient und Jahr", das sind immerhin 708 Euro monatlich, beim Tageszentrum bei den Stadtbahnbögen betragen die Kosten 9.700 Euro pro "betreuten Klienten und Jahr."

5. Die Häuser "Hernals" und "Kastanienalle" gelten laut Kontrollamt nicht mehr als modern

Das KA stellt zum vom FSW angemieteten Haus Hernals fest:

Zitat Anfang...die Gemeinschaftseinrichtungen waren lediglich miteinem Herd und nicht versperrbaren Küchenkästen ausgestattet, weshalb Kühlschränke von den Bewohnern vielfach selbst eingebracht und in den Zimmern aufgestellt sowie dort auch Lebensmittel gelagertwurden.Zitat Ende

Zum städtischen Haus Kastanienalle heißt es:

Zitat AnfangDie Ausstattung der Gemeinschaftseinrichtungen (Küchen und Sanitäranlagen) war vergleichbar spartanisch wie im Haus Hernals.Zitat Ende



 

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