18.3.2010
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Grüne Wien pochen auf Gleichstellung von Eingetragenen Partnerschaften im Landesrecht
Schreuder: Regelung bei Gemeindebediensteten reicht bei weitem nicht
Seit 1. Jänner gibt es in Österreich die Eingetragene Partnerschaft für lesbische und schwule Paare. Auf Bundesebene wurden Eingetragene PartnerInnen in zahlreichen - wenn auch leider nicht in allen - Gesetzen mit der Ehe gleichgestellt. Nunmehr sind auch die österreichischen Landtage am Zug, Gleichstellungen in ihren Landesgesetzen vorzunehmen.
Der Wiener Landtagsabgeordneter Marco Schreuder, Sprecher der Grünen Andersrum, fordert von Wien nun ein umfassendes Gleichstellungspaket: "Bislang liegt in Wien nur ein Entwurf vor, der bei den Gemeindebediensteten eine Gleichstellung von Eingetragenen Partnerschaften bewirken soll. Das ist aber viel zu wenig. Vom Wiener Sozialhilfegesetz bis zum Bestattungsgesetz, vom Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz bis zum Ausländergrunderwerbsgesetz wird auf Ehepartner und -partnerinnen verwiesen, nicht jedoch auf Eingetragene Partnerschaften. Drei Monate nach Einführung der Eingetragenen Partnerschaft sollte doch Wien wissen, wie man gleichstellt", so Schreuder, und weiter: "Das Rechtskomitee Lambda zeigt sich heute diesbezüglich von Wien enttäuscht. Mir geht es genau so."
Die Grünen Wien fordern eine Generalklausel im Wiener Landesrecht: "Die einfachste Variante der Gleichstellung ist eine Generalklausel im Wiener Landesrecht, indem festgehalten wird, dass prinzipiell überall, wo Ehen und EhepartnerInnen erwähnt werden, auch Eingetragene Partnerschaften gemeint sind. Mit nur einem kurzen und einfachen Gesetz würden somit alle Ungleichstellungen beseitigt", so Schreuder. Im Landtag am 26. März kündigt Schreuder eine diesbezügliche mündliche Anfrage an Stadträtin Sandra Frauenberger an, denn "die Wiener Lesben und Schwulen wollen nach drei Monaten endlich wissen, welche Gleichstellung sie zu erwarten haben, bevor sie eine Eingetragene Partnerschaft eingehen - oder nachdem sie bereits eine eingegangen sind", so Schreuder, der abschließend warnt: "Wenn die Lücken nicht rechtlich geschlossen werden, dürfen sich Wien und die anderen Bundesländer wohl auf Klagen einstellen."
