Achtung: Praktikumsfalle!
Du hast gerade dein Studium absolviert und eine fertige Berufsausbildung. Du willst endlich voll in einen Job einsteigen. Statt einer Einladung zum Bewerbungsgespräch erhältst du eine Absage nach der anderen oder überhaupt keine Reaktion (was die Regel ist) auf dein Bewerbungsschreiben. Du denkst, ein Praktikum wäre die Lösung. Besser unbezahlt oder schlecht bezahlt arbeiten als gar nichts im Lebenslauf verbuchen können. Wie lange kannst du dir das leisten, dass du dir deine Arbeit selbst zahlst?
Praxiserfahrung sammeln und den Berufseinstieg schaffen, sind die Herausforderungen für StudentInnen und JungakademikerInnen. Die Frage ist: Wie? Mit einem Praktikum? Damit der Jobeinstieg nicht zum Fehlstart wird, informieren wir dich über die Chancen und Risiken eines Praktikums.
Eine ganze Generation tingelt von Praktikum zu Praktikum
Tausende junge Menschen absolvieren jährlich ein „Praktikum“. Ein Praktikum soll primär einer Ausbildung dienen. Aber nicht jeder Job, der als Praktikum deklariert ist, ist ein „klassisches“ Praktikum. Oft wird mit einem Praktikum von den Unternehmen schlichtweg ein reguläres Arbeitsverhältnissen umgangen.
Weil es in erster Linie junger Menschen betrifft, die in ihrem beruflichen Lebenslauf statt richtiger Anstellungen nur ein Praktikum nach dem anderen aufweisen können, spricht man von Generation Praktikum.
Ursachen für den Praktika-Boom
In vielen Studienplänen der Fachhochschulen und Universitäten werden immer häufiger Pflichtpraktika verankertdie schwierige Arbeitsmarktlage vor allem beim Berufseinstieg für AbsolventInnen höherer Ausbildungen wird oft mit der Provisorium Praktikum „gelöst“die Zunahme der missbräuchlichen Nutzung und Zweckentfremdung von Praktika durch ArbeitgeberInnen
Praktikum ist nicht gleich Praktikum
Der Begriff „Praktikum“ wird heute für verschiedenste Arbeitsverhältnisse verwendet.Wir unterscheiden zwischen Praktika, die im Rahmen einer Ausbildung verpflichtend vorgegeben sind (Pflicht- bzw. Ausbildungspraktika), freiwilligen („echten“) Praktika, die in erster Linie der Ausbildung dienen und Scheinpraktika (AbsolventInnenpraktika, Arbeitslosenpraktika).
Es gibt keine klaren gesetzlichen Bestimmungen dafür, was ein Praktikum ist und was PraktikantInnen dürfen und was nicht. Das führt dazu, dass gesetzlich verankerte sozial- und arbeitsrechtliche Mindeststandards (z.B. Krankenversicherung) von den Unternehmen mit dem Hinweis, es handle sich nur um ein Praktikum, umgangen werden. Im gesetzlichen Graubereich und bei steigender Arbeitslosigkeit wächst die Zahl der PraktikantInnen. Vor allem Studierende und JungakademikerInnen, insbesondere Frauen sind von dieser Art der prekären Beschäftigung besonders betroffen.
- „Echtes“ Praktikum: Bei der Gesamtbetrachtung aller Tätigkeiten überwiegt der Ausbildungszweck. Als „echte“ PraktikantInnen gelten Personen, die ihre theoretische, meist schulischen Ausbildung mit praktischer Tätigkeit ergänzen wollen. Bei einem „echten“ Praktikum liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Das heißt, man bekommt kein Gehalt und ist nicht zu einer bestimmten Arbeitsleistung bzw. zu einem bestimmten Arbeitszeitausmaß verpflichtet. PraktikantInnen bekommen nur ein Taschengeld, außer im zuständigen Kollektivvertrag ist ein Recht auf Bezahlung und soziale Absicherung verankert.
- Ausbildungspraktikum: Darunter fallen all jene Pflichtpraktika, die im Stundenplan von Ausbildungen Mindeststunden in einer Ausbildungsinstitution oder in einem Betrieb vorsehen. Wieviel Geld man für seine Arbeit als Praktikantin oder Praktikant bekommt, ist verschieden, teilweise gar nichts. Oft fehlen Qualitätskriterien und Kooperationen mit Einrichtungen, die Praktika anbieten. Die Verpflichtung zu einem bestimmten Mindestausmaß an absolvierten Praxisstunden widerspricht im Grunde dem klassischen PraktikantInnen-Vertrag.
- „Scheinpraktikum“ oder „Arbeitslosenpraktikum“: Unter dem „Deckmantel“ Praxiserwerb werden potentielle reguläre Arbeitsplätze für JungakademikerInnen von den Unternehmen lediglich als „Praktikum“ angeboten. Das Praktikum hat nichts mehr mit Ausbildung zu tun, sondern es wird die Tätigkeit von „normal“ Beschäftigten übernommen. Es gibt aber keinen richtigen Arbeitsvertrag, die Arbeit erfolgt gratis oder völlig unterbezahlt, nicht selten ohne arbeits- und sozialrechtliche Versicherung. Unternehmen sparen damit Personalkosten.

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gestern um 18:34 von georgprack