22.12.2011
(0 Kommentare)
Bettelverbote widersprechen Menschenrechten
Das Bettelverbot richtet sich gegen Einzelpersonen und bekämpft die Armen statt der Armut. Wir hoffen, dass alle Bettelverbote aufgehoben werden.
Bettelverbote widersprechen Menschen- und Grundrechten. Unterstützt von der BettelLobbyWien, dem Neunerhaus und uns Wiener Grünen hat Frau Martina S. im Sommer 2010 eine Verfassungsklage gegen das Bettelverbot eingebracht. Nach eineinhalb Jahren kam das Verfassungsgericht nun zum Schluss, dass Bettelverordnungen nicht Länder-, sondern Bundessache wären. Die Landesregierungen sind zu einer Stellungnahme aufgefordert - diese haben nun noch bis etwa Ende Jänner Zeit, sich zu äußern. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist bis zum Frühjahr 2012 zu rechnen.
Frau Martinas Kampf gegen das Wiener Bettelverbot
7:26 Minuten
Martina S. ist 46 Jahre alt. Aufgrund einer Erkrankung ist sie arbeitsunfähig und bezieht Mindestrente. Doch das Geld reicht nicht, vor allem wenn Sonderausgaben anstehen. Regelmäßig bettelt sie ein paar Stunden in einer Wiener Einkaufsstraße. Doch Betteln ist in Wien defacto verboten. Frau S. hat schon viele Strafverfügungen wegen „gewerbsmäßiger Bettelei" bekommen.
» YouTube
In Wien gibt es ein gewerbliches Bettelverbot, dass aber de facto ein generelles Bettelverbot ist.
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz verbietet das aggressive Betteln, das organisierte Betteln, das Betteln unter Mitnahme unmündiger Minderjähriger und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln. Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Da Betteln das Verhalten von Menschen ist, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen anderer bestreiten, ist ein nicht-gewerbsmäßiges Betteln rein begrifflich ausgeschlossen. Das WLSG verbietet folglich mit dem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns das Betteln generell und in jeder Form. Dies ist verfassungswidrig: Zum einen verstößt es gegen die Freiheit der Erwerbstätigkeit Artikel 6 Staatsgrundgesetz (StGG). Nach diesem Grundrecht hat jede/r BürgerIn das Recht, frei und unbeschränkt Tätigkeiten nachzugehen, die auf den Erwerb von Vermögensvorteilen gerichtet sind. Außerdem wird durch das Bettelverbot das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Zum anderen wird durch das WLSG der Gleichheitssatz verletzt, aus dem der Verfassungsgerichtshof ein allgemeines, den Gesetzgeber bindendes Sachlichkeitsgebot ableitet. Da für ein generelles Bettelverbot keine Rechtsfertigung besteht, ist es auch als gleichheitswidrig anzusehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat etwa festgehalten, dass Betteln eine gesellschaftliche Erscheinung ist, die hinzunehmen ist, solange die öffentliche Ordnung nicht gestört werde. Eine solche Störung der öffentlichen Ordnung liegt aber nur dann vor, wenn aggressiv gebettelt wird (VGH Mannheim v. 06.07.1998, Az 1 S 2630/97).
Grüne unterstützen Klage der Bettlerin Martina S.
Martina S. ist 46 Jahre alt. Aufgrund einer Erkrankung ist sie arbeitsunfähig und bezieht Mindestrente. Doch das Geld reicht nicht, vor allem wenn Sonderausgaben anstehen: „Das schlimmste wäre für mich, meine Wohnung zu verlieren" erzählt sie. Um Geld für zahnärztliche Behandlungen zur Verfügung zu haben oder Tierarztrechnungen bezahlen zu können, bettelt Frau Martina S. seit eineinhalb Jahren regelmäßig Doch Betteln ist in Wien defacto verboten. Frau S. hat schon viele Strafverfügungen wegen „gewerbsmäßiger Bettelei" bekommen und will sich ihr Recht, im öffentlichen Raum andere Menschen um Hilfe bitten zu dürfen, nicht nehmen lassen. Daher hat sie eine Verfassungsklage eingereicht.
Bürgermeister Häupl kündigte in einer Landtagsitzung an, das Bettelverbot überprüfen zu wollen um nicht arme Leute zu treffen. Wer sonst, wenn nicht Armutsbetroffene sind von Bettelverboten betroffen?
Zunehmender Rassismus und Antiziganismus
Das Bettelverbot muss auch im Zusammenhang mit dem zunehmenden Rassismus und Antiziganismus gesehen werden. In Österreich werden Ressentiments gegen (vermeintliche) Roma & Sinti mit dem Bettelverbot v.a. von FPÖ- Politikern ausgelebt. In anderen Städten Europas kommt es schon zu blutigen, pogromartigen Übergriffen auf ganze Gemeinden. Doch auch in Österreich kam es in jüngster Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen gegen Sinti. In Ainet, eine kleine Gemeinde in Osttirol, wurde eine Sinti-Familie unter Rufen wie „Zigeuner raus“ und „euch G´sindl brauch ma do niet“ mit Eisenstangen aus dem Dorf gejagt.
Meist ist es vielmehr schlicht die nackte Armut, die zum Betteln zwingt. Dort wo tatsächlich Menschenhandel und Zwang im Spiel ist, kann mit den bestehenden Gesetzen den Opfern ohnedies geholfen werden. Die BefürworterInnen der Bettelverbote wollen, so ihr Argument, der “ausufernden kriminellen organisierten Bettelei”, den Kampf ansagen. Lediglich in zwei Fallgruppen wurden Ermittlungen in Zusammenhang mit organisierten Bettelbanden geführt, wie eine parlamentarische Anfrage der Grünen ergab. Weder gibt es Studien zu organisierter Bettelei, noch wurden welche in Auftrag gegeben. Umso überraschender ist es, dass „einzelne Experten“ der Sicherheitsbehörden, die Bundesländer oder Kommunen trotzdem glauben mit dem Bettelverbot die Antwort zu kennen.
Thesen und Hintergründe
- Eine Verschärfung der Stimmung gegen diese Menschen ist deutlich spürbar.
Die Erkenntnisse einzelner Polizeiexperten, die das Vorhandensein von organisierten Bettelbanden bestätigen, berufen sich weder auf Studien noch konnte eine parlamentarische Anfrage der Grünen dies bestätigen.
Keine Mafiostrukturen: Die Filmemacherin Ulli Gladik hat im Zuge ihrer Recherche für ihren Film „Natasha“ keine mafiösen Hintermänner gefunden. - Die immer wieder strapazierten Vorurteile von kriminellen Banden, von Bossen, Hintermännern und Bettlerkönigen, die völlig unhinterfragt von verantwortlichen PolitikerInnen verwendet werden, tragen Elemente alter antiziganistischer (gegen „Zigeuner“ gerichtete) Vorurteile.
- Die Erweiterung der Wegweisung zeugt von einer in Wien - seit der nationalsozialistischen Verwaltung - noch nie da gewesenen Intoleranz gegenüber Menschen, die von Armut betroffen, suchtkrank bzw. nicht mainstream-konform sind.
- Ein so genanntes „subjektives Sicherheitsgefühl“ kann einen Eingriff in die BürgerInnenrechte von Menschen, die als "verunsichernd" wahrgenommen werden, nicht rechtfertigen
- Alle Menschen haben das Recht, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten
- Betteln wird von allen Befragten als Übergangslösung gesehen: Die Hoffnung, doch mal eine Arbeit zu finden und wieder ein normales Leben zu führen, bleibt also bestehen und ist für viele eine Perspektive.
Betteln ist Teil der Gesellschaft. Bettelnde Menschen zu kriminalisieren und sie aus dem öffentlichen Raum zu vertreiben, weil der Anblick von Armut "lästig" ist, ist unakzeptabel. Mit Bildern von Bettlerbanden und mafiösen Hintermännern wird die Realität nur verschleiert.
Niemandem bringen die Strafen gegen alte Frauen oder gegen Obdachlose und Drogenkranke, die aus Not betteln, etwas. Die Menschen, die nach Wien kommen um Geld für sich und ihre Familien zu sammeln sind, von bitterer Armut betroffen.
Das Bettelverbot richtet sich gegen Einzelpersonen und bekämpft die Armen statt der Armut. Wir hoffen, dass die Bettelverbote nicht nur wegen formaler Gründe sondern wegen Verstöße gegen die Menschen- und Grundrechte aufgehoben werden.
