10.6.2011
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Wien schafft Rederecht für EU-ParlamentarierInnen
Ein weiterer Schritt in der Umsetzung einer ganzen Reihe europapolitischer Vorhaben im rot-grünen Regierungsübereinkommen: Die Einführung des Rederechts für österreichische EU-Abgeordnete im Wiener Gemeinderat und dem Landtag.
Europäische Politik und Angelegenheiten gesamteuropäischen Interesses werden auch auf Bundesländer- bzw. kommunalpolitischer Ebene immer bedeutender. Vor allem für die Stadt Wien, die, auch dank der engen Vernetzung in der mitteleuropäischen CENTROPE-Region, zu den dynamischsten Wirtschaftsstandorten Europas zählt. Als internationale Konferenzstadt, als wachsende Stadt mit Zuwanderinnen und Zuwanderern mit vielfältigem kulturellem Hintergrund, nutzt die Stadt Wien ihre Standortvorteile zur Positionierung als Stadt der Kooperation.
Um Wiens Rolle als Drehscheibe für Mittel- und Osteuropa zu stärken, die Wirtschaft – etwa durch vermehrte Betriebsansiedelungen oder den intensivierten Know-how-Transfer – weiter zu internationalisieren und als Weltstadt zur Entwicklung eines friedlichen, sozial gerechten Europa beizutragen, bedarf es einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Gremien der Europäischen Union und ihren Vertreterinnen und Vertretern.
Wien schafft als erstes Bundesland Rederecht für EU-ParlamentarierInnen
Mit der Einführung des Rederechts für EuropaparlamentarierInnen liegt Wien sogar vor dem Nationalrat. Das Rederecht ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung einer ganzen Reihe europapolitischer Vorhaben im rot-grünen Regierungsübereinkommen: von der Europadeklaration im Gemeinderat bis zur Einführung eines Wiener Europadialogs. Damit wird Europapolitik ein fixer Bestandteil moderner Städtepolitik.
Das Rederecht für EU-Parlamentarier gilt für alle österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament und bei Geschäftsstücken, die die Europapolitik unmittelbar betreffen. Damit ist die Wien das erste Bundesland Österreichs, das ein echtes Rederecht implementiert. Aktuell bieten nur zwei andere Bundesländer ein minimales Rederecht für EU-ParlamentarierInnen: in Oberösterreich ist dies auf die Funktion als Auskunftsperson bei Ausschüssen, Unterausschüssen oder bei Enqueten beschränkt. In der Steiermark dürfen EU-Abgeordnete nur das Wort ergreifen, wenn der vierteljährliche Bericht der Landesregierung debattiert wird.
Die Schaffung eines Rederechts für EU-MandatarInnen wurde bereits im rot-grünen Regierungsübereinkommen vereinbart, um die Schnittstelle zwischen kommunaler und europäischer Politik zu stärken und eine intensivere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Laut der Geschäftsordnung des Wiener Landtages kommt auch BezirksvorsteherInnen bzw. von ihnen bestimmten Bezirksvorsteher-StellvertreterInnen, Mitgliedern der Volksanwaltschaft, dem Wiener Patientenanwalt, dem Wiener Umweltanwalt, den Wiener Kinder- und Jugendanwälten sowie dem Präsidenten des Rechnungshofes das Recht zu, bei für sie relevanten Geschäftsstücken, an den Sitzungen des Landtages teilzunehmen und auf Verlangen gehört zu werden.
