31.5.2011
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Das neue rot-grüne Prostitutionsgesetz
Die erste Etappe auf dem langen Weg zu einem sinnvollem Umgang mit der Prostitution ist geschafft. Künftig ist Straßenprostitution nur noch außerhalb des Wohngebietes erlaubt. Nun kommt der nächster Schritt: das Steuerungsteam mit ExpertInnen muss sichere Plätze für die Erlaubniszonen finden.
Der erste Schritt ist geschafft
Die Einigung zwischen Rot-Grün beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es gibt keine Straßenprostitution mehr in Wohngebieten, die Menschen werden in ihrem Schlaf nicht mehr durch kreisende Autos gestört. Straßenprostitution ist Realität, jeder Bezirk bekommt daher erlaubte Gebiete (Erlaubniszonen). Die sinnlose Schutzzonenregelung wird völlig aufgehoben. Gemeinsam mit VertreterInnen der Polizei und aus dem NGO-Bereich wird ein Steuerungsteam eingerichtet. In monatlichen Treffen können neue Entwicklungen aufgezeigt und Maßnahmen getroffen werden.
Das Neue Wiener Prostitutionsgesetz im Detail
Die Novelle bringt wesentliche Änderungen sowohl für die Straßenprostitution als auch für Prostitutionslokale und eine Reihe von Erleichterungen für SexarbeiterInnen. Kernstück ist eine Trennung von Straßenprostitution und Wohngebiet. Straßenprostitution bleibt weiterhin erlaubt, sie wird aber aus den Wohngebieten gebracht. Eine Steuerungsgruppe begleitet die Umsetzung des Gesetzes. Hier alle Details.
Steuerungsgruppe eingerichtet
Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus VertreterInnen von Polizei, NGOs, Magistrat und politisch Verantwortlichen, wird eingerichtet. Sie soll anfänglich jedes Monat, später zweimal jährlich zusammentreten. Ihre Aufgabe ist es, die Auswirkungen des neuen Gesetzes zu beobachten, sich über neue Fragen die Prostitution betreffend auszutauschen und Lösungen zu erarbeiten. Außerdem soll die Arbeitsgruppe die Einrichtung etwaiger weiterer Erlaubniszonen diskutieren.
Keine Straßenprostitution im Wohngebiet
Künftig ist Straßenprostitution nur noch außerhalb des Wohngebietes erlaubt. Als Wohngebiet gelten Flächen der Stadt Wien, die mehrheitlich mit Wohngebäuden bebaut sind. Keinen Straßenstrich darf es außerdem im Kleingartengebiet, auf Friedhöfen, in Parks, im Wohngebiet, in Bahnhöfen, Stationsgebäuden und Haltestellenbereichen öffentlicher Verkehrsmittel geben.
Erlaubniszonen statt Schutzzonen
Neben den erlaubten Bereichen für die Straßenprostitution können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Erlaubniszonen geschaffen werden. Durch das neue Gesetz wird die bisherige Schutzzonenregelung, die von vielen Seiten als unübersichtlich und daher inpraktikabel kritisiert wurde, obsolet.
Meldepflicht für Prostitutionslokale
Prostitutionslokale unterliegen künftig einer behördlichen Meldepflicht. Wer eines eröffnen will, braucht einen Genehmigungs-Bescheid. Dafür müssen potenzielle BetreiberInnen einen Strafregisterauszug und eine Bestätigung vorlegen, dass das Lokal der Bauordnung entspricht. Die Behörde unterzieht BetreiberInnen einer Zuverlässigkeitsprüfung. Ungetilgte Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr oder schwerwiegende Verstöße gegen gewerberechtliche, sozialversicherungsrechtliche oder prostitutionsrechtliche Rechtsvorschriften sind beispielsweise hinderlich.
Das Prostitutionslokal darf erst in Betrieb genommen werden, wenn ein Genehmigungs-Bescheid vorliegt. Diese neue Regelung gilt für alle neuen Prostitutionslokale. Bereits bestehende Lokale müssen der Meldepflicht binnen eines Jahres nachkommen. Örtliche Einschränkungen gibt es nicht. Allerdings sind im neuen Gesetz bestimmte Schutzobjekte, wie zum Beispiel Schulen oder religiöse Einrichtungen, definiert. Wer ein Bordell oder Laufhaus ohne Genehmigung in Betrieb nimmt, riskiert eine Strafe von bis zu 7.000 Euro. Neu ist auch, dass die Behörde ein gesetzeswidriges Lokal an Ort und Stelle schließen kann. Ein BetreiberInnenwechsel kann eine Schließung künftig nicht mehr verhindern.
Arbeitsbedingungen in Prostitutionslokalen
Eine ArbeitnehmerInnenschutzverordnung legt fest, was in den Lokalen Standard sein muss. Die Arbeitsbedingungen für SexarbeiterInnen sollen verbessert und der Schutz für die Frauen erhöht werden.
Weniger Bürokratie und Strafamnestie für Sexarbeiterinnen
Das neue Gesetz bringt einige bürokratische Erleichterungen. Sie müssen sich zwar wie bisher bei der Polizei registrieren lassen, die Meldepflicht von Berufsunterbrechungen oder Urlaub entfällt aber künftig. Damit kommt die Stadt einem vielfach geäußerten Wunsch von SexarbeiterInnen nach. Außerdem neu ist, dass bei der Erstregistrierung künftig eine NGO herangezogen wird. Diese Regelung soll von Beginn an eine bessere Beratung und unterstützende Begleitung der Frauen sicherstellen. Die Erstregistrierung dient auch dem Zweck, Frauenhandel auszuschließen. Strafverfahren gegen SexarbeiterInnen, die auf Grund der alten Schutzzonenregelung eingeleitet wurden, werden eingestellt.
Schutz für Minderjährige
Prostitution ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Das neue Gesetz bringt verstärkten Schutz für Minderjährige, die durch erwachsene Freier sexuell ausgebeutet werden. Werden Minderjährige das erste Mal bei der Prostitution "erwischt", müssen sie künftig keine Strafe mehr zahlen, sondern werden ermahnt und müssen zur Beratung beim Jugendwohlfahrtsträger. Falls sie das nicht tun, wird eine Strafe von 200 Euro (bisher 1.000 Euro) verhängt. Durch diese Herabsetzung der Strafen soll verhindert werden, dass Jugendliche zur Bezahlung der Strafe erneut der sexuellen Ausbeutung durch erwachsene Freier erliegen. Sie sollen durch die Beratungen neue Perspektiven erhalten.
Strafen für Freier Freier, die außerhalb der erlaubten Zonen mit Prostituierten Kontakt aufnehmen, können künftig bestraft werden. Bisher sah das Gesetz nur für die Prostituierten Strafen vor. Diese Maßnahme wird nach einem Jahr evaluiert werden, da wir sie sehr kritisch sehen. Mögliche negative Auswirkungen könnten ein Verdrängen des Straßenstrichs in Seitengassen oder in zwielichtige Lokale sein, die zur Gefährdung der Frauen beitragen. Dies wird sich das Steuerungsteam genau ansehen müssen.
Sicherheit in der Nacht
Eine Kampagne gegen die Belästigung von Frauen durch Freier sowie mehrsprachiges Infomaterial für Prostituierte, aus dem klar ihre Rechte und Pflichten hervorgehen, ist geplant.
Aufgabenheft für die Bundesregierung
SPÖ und Grüne werden im Wiener Gemeinderat außerdem einen Forderungskatalog an die Bundesregierung adressieren: Wir werden die Abschaffung der Sittenwidrigkeit, die Anonymisierung des "Deckels" (Kontrollkarte) sowie ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Frauenhandels verlangen.
Schwierige Ausgangssituation
Das derzeitige, alte Gesetz beinhaltet eine komplizierte, unpraktikable Schutzzonenregelung, die nur zu großem Unmut bei allen Beteiligten führt. Es gibt keine Regelung, zwielichtige Prostitutionslokale zu sanktionieren, weil Bestimmungen fehlen. Die Kriminalisierung von SexarbeiterInnen, die Sittenwidrigkeit und schlechte Arbeitsbedingungen verdeutlichen die Doppelmoral im Umgang mit Prostitution. Es gibt keinerlei Perspektiven für Minderjährige, die sexueller Gewalt durch erwachsene Freier ausgesetzt sind, wenn sie am Straßenstrich landen. Es gibt keine differenzierte Diskussion über die Grenze zwischen selbstbestimmtem Arbeiten und Gewalt und Zwang. Gleichzeitig hat sich der politische Druck, die Straßenprostitution zu verbieten, verstärkt.
Dank an alle Beteiligten
Zahlreiche Gespräche, vor allem mit Menschen in den am Stärksten von Straßenprostitution betroffenen Bezirken, haben eine wichtige politische Entscheidung ermöglicht. Zuallererst gilt mein Dank den Frauen, die ihren Lebensunterhalt mit Sexarbeit verdienen. Diese sind in offenen und mutigen Gesprächen Rede und Antwort gestanden. Auch den NGOs, die seit vielen Jahren mit und für Sexarbeiterinnen arbeiten, Lefö und SOPHIE, gilt mein besonderer Dank. Den MitarbeiterInnen der Exekutive und den VertreterInnen der Politik und v.a. der Abteilung für Menschenhandel sei genauso für zahlreiche gute Ideen gedankt. Wichtig ist mir die künftig institutionalisierte Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe, bestehend aus den bewährten KooperationsparnterInnen, um rechtzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten.

