16.2.2011
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Wir schützen Wiens Fiaker-Pferde

In Wien sind 200 Fiakerkutschen im Straßenverkehr unterwegs. Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen werden die stressgeplagten Tiere in Zukunft besser geschützt sein.

Auch die Fiaker fallen in den Zuständigkeitsbereich unseres Ressorts, gemeinsam mit der zuständigen Stadträtin für Tierschutz werden wir daher einige Maßnahmen zum Wohl der Pferde umsetzen. Es kann künftig beispielsweise über die Fahrtenbücher nachvollzogen werden, wann die Tiere gefüttert wurden und ob die Ruhezeiten eingehalten worden sind. Und noch viel mehr...

Alle Verbesserungen im Detail

Die jährlich durchgeführte Konzessionsüberprüfung beinhaltet künftig die Verpflichtung zur Vorführung des gesamten Kutscheninventars, Geschirre und aller Pferde. Neben den  jährlich durchzuführenden veterinärmedizinischen Untersuchungen der Pferde durch das Veterinäramt werden darüber hinaus bei zusätzlich verstärkten Kontrollen auch externe ExpertInnen, speziell für die Bereiche Orthopädie und Hufbeschlag, beigezogen.

Weiters wird verstärkt darauf geachtet werden, dass die Pferde regelmäßig gefüttert und ihnen anschließend eine mindestens einstündige Ruhezeit gewährt wird. Zu diesem Zweck werden die Kutscher verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen, in dem unter anderem  Abfahrt vom Stall, Fütterungspausen, Anzahl der Fuhren etc zu vermerken sind. Das Fahrtenbuch ist Behördenvertretern zur Einsicht vorzulegen.

Die Vergabe der Stellplätze wird konkretisiert, grüne Platzkarten berechtigen zum Auffahren auf Standplätze im 1. Bezirk an geraden Kalendertagen, rote an ungeraden. So ist sichergestellt, dass die Gespanne nicht täglich im Einsatz sind. Damit werden die Ruhezeiten für die Tiere ausgeweitet.

Die Auslaufflächen für die Pferde müssen sich in Zukunft in Wien befinden.

Es wird künftig unangekündigte Tierschutzkontrollen in den Ställen als auch an den Standplätzen durch die MA 60 geben.

Mehr Tierschutz bei Fiaker-Prüfung

Nicht nur die Pferde werden künftig strenger überprüft, auch bei den Kutschern selbst wird nachjustiert. Bei der Fiaker-Fahrdienstprüfung wird noch mehr Augenmerk auf den Tierschutz gelegt. Die Kutscher müssen in tierschutzrelevanten Aspekten sattelfest sein. In Zukunft soll es auch einen verbindlichen Ausbildungslehrgang für Kutscher geben.

Es wird in Zukunft eine fixe Fahrzeug-Identifikationsnummer ähnlich der Fahrgestellnummer beim Auto plus fix montiertem Kennzeichen vorgeschrieben. Bisher waren diese bloß lose auf den Kutschen angebracht. Die Nummertafel, die mit der Kutsche verbunden ist, erleichtert die rasche Identifizierung.

Fix montierte Pooh-bags haben sich bestens bewährt. Die Ausnahmebestimmung, wonach man anstatt der Montage der Pooh-bags eine Ersatzzahlung leisten konnte, wurde nicht angenommen und wird künftig gestrichen.  Es sind auch künftig nur noch fix montierte Pooh-bags erlaubt, sie sind tierschutzrechtlich geprüft. Das Mitführen eines Pooh-bag-Gutachtens inklusive Beschreibung ist künftig verpflichtend.

Kontrollen verschärft

Auch bei den Standplätzen wird es schärfere Kontrollen geben. Jeder Standplatz muss mit Hydrant und Wasserschlauch versehen sein, wobei durch verschärfte Kontrollen sichergestellt wird, dass diese Einrichtungen auch im Sinne des Tierschutzes Verwendung finden.

Des weiteren wird es künftig einen einheitlichen Strafenkatalog mit klar definierten Strafhöhen für jedes Vergehen geben, die Höchststrafe wird bei 3.500 Euro liegen, die Mindeststrafe bei 140 Euro.

 

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