11.1.2011
(7 Kommentare)
Hol dir den Heizkostenzuschuss
46.000 BezieherInnen einer Mindestsicherung und 11.000 PensionistInnen mit Mietbeihilfe wird der Heizkostenzuschuss automatisch überwiesen. Aber auch andere Menschen mit niedrigem Einkommen können einen Heizkostenzuschuss erhalten.
Seit der Antrag für den Heizkostenzuschuss bei uns online gestellt wurde, sind etliche Anträge bei der MA 40 eingelangt. Leider haben viele Betroffene nicht gleichzeitig den Antrag auf Mindestsicherung gestellt, daher bietet jetzt die MA 40 nun Folgendes an:
Es sind nun nicht mehr zwei Anträge notwendig wie bisher (Antrag für den Heizkostenzuschuss plus der Antrag für die Mindestsicherung) sondern nur mehr EIN Antrag, nämlich jener für die Mindestsicherung (siehe Download links).
Die Kürzung des Heizkostenzuschusses im Vergleich zu 2009/2010 ist nicht erfreulich. Angesichts der allgemeinen Kürzungswut im Sozialbereich und des Umstandes, dass die Heizkosten teilweise ohnehin im Mindestsicherungsrichtsatz enthalten sind, ist es ein gutes Ergebnis der Verhandlungen mit der SPÖ, dass es im Winter 2010/2011 überhaupt einen Heizkostenzuschuss gibt.
Antrag bis 31. Jänner stellen
Alle Personen mit einem Haushaltseinkommen unter dem Nettobetrag des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit € 753,- für eine erwachsene Person in einem Haushalt) können einen Heizkostenzuschuss erhalten (also auch BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe). Stellen Sie also den Antrag auf Mindestsicherung (Richtsatzergänzung) - siehe Downloadbereich.
Es ist unser Anliegen, dass trotz der Veränderung des Antragsverfahrens alle Menschen, die einen Heizkostenzuschuss benötigen, zu ihrem Recht kommen. Bitte beachten Sie die Einkommensgrenzen und die bis 31. Jänner 2011 laufende Antragsfrist.
Armut nachhaltig reduzieren
Wir müssen ständig kritisch überprüfen ob unsere Maßnahmen für Notsituationen ausreichend und richtig sind. Dies ist grundsätzlich eine Herausforderung für die nächsten Jahre. Aber wir machen uns nichts vor: Weder die Mindestsicherung in der derzeitigen Höhe noch ein Heizkostenzuschuss von € 100 oder € 200 reichen aus, um Armut wirksam zu verhindern. Dennoch sind € 100 mehr oder weniger für Menschen mit sehr niedrigen Einkommen ein gewichtiger Betrag.
Wir haben uns angesichts dieser Situation dafür entschieden, über die Anhebung der Mindestsicherung für Kinder das zur Verfügung stehende Geld so einzusetzen, dass Haushaltseinkommen grundsätzlich und mit Rechtsanspruch und nicht primär über Zusatzzahlungen erhöht werden. Diese Entscheidung kann selbstverständlich kritisiert werden. Wir glauben aber, dass der von uns gesetzte Schwerpunkt eher geeignet ist, Armut nachhaltig zu reduzieren. Mit der Erhöhung des Mindestsicherungssatzes für Kinder fließen immerhin um € 17 Mio. pro Jahr mehr in Form von Leistungen mit Rechtsanspruch in armutsgefährdete Haushalte. Das reicht nicht aus, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.
