30.8.2010
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Verfassungsklage gegen Wiener Bettelverbot
Seit 6. Juni gilt in Wien de facto ein "Bettelverbot". Gemeinsam mit NGO`s ziehen wir eine erste Zwischenbilanz und unterstützen die Verfassungsklage der Bettlerin Martina S.
Das Wiener Bettelverbot wurde sehr rasch umgesetzt. Weder wurden Organisationen miteinbezogen, die mit Menschen, die Betteln, zu tun haben, noch auch nur eine einzige Begleitmaßnahme umgesetzt. Offenbar handelt es sich um ein Bravourstück der Sozialdemokratie um durch `Law & Order`-Aktionen Stimmenmaximierung zu betreiben. Ob Punks, Junkies oder BettlerInnen: Haupstsache, sie sind weg aus dem öffentlichen Stadtbild. Das ist politische Willkür die mit der vorliegenden Klage bekämpft wird.
Der Fall der Bettlerin Martina S.
Martina S. hat sich an die BettelLobbyWien gewandt, da sie Probleme mit dem neuen Wiener Bettelverbot hat. Martina S. ist Anfang Vierzig, Österreicherin und gelernte Kosmetikerin. Sie und ihr Mann beziehen eine Invaliditätspension aufgrund psychischer und physischer Erkrankungen. Die beiden haben rund 1.300 Euro im Monat zur Verfügung und leben in einer kleinen Wohnung am Stadtrand. Um im Winter angemessen heizen zu können oder auch Geld für zahnärztliche Behandlungen zur Verfügung zu haben, bettelt Frau Martina S. seit eineinhalb Jahren regelmäßig. Sie ist dabei sehr zurückhaltend, stellt eine Schüssel auf und sitzt daneben in einem Hauseingang. Je nach Bedarf ist sie ein paar Mal pro Woche oder eine Stunde täglich am Betteln.
Damit kommt sie über die Runden und kann sich auch mal ein wenig „Luxus“ leisten: eine schöne Vase aus dem Billigladen oder einen Diskontnagellack. Aufgrund ihrer Erkrankung sind Behördenkontakte eine Qual für sie. Mit dem Betteln kommen sie und ihr Mann über die Runden, gestalten selbst ihr Leben. Nun ist alles anders: Der erbettelte „Notgroschen“ ist seit Juni durch Verwaltungsstrafen bis zu Eur 700,-- in Gefahr.
Die Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGh)
Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (WLSG) verbietet das aggressive Betteln, das organisierte Betteln, das Betteln unter Mitnahme unmündiger Minderjähriger und seit Juni 2010 auch das gewerbsmäßige Betteln. Gegen die Strafe wegen gewerbsmäßigen Bettelns von Frau Martina S. wird nun mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGh) vorgegangen. Mit einer Entscheidung wird in einem Jahr gerechnet.
Gewerbsmäßig begeht eine strafbare Handlung, wer sie in der Absicht vornimmt, sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Da Betteln das Verhalten von Menschen ist, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise aus Almosen anderer bestreiten, ist ein nicht-gewerbsmäßiges Betteln rein begrifflich ausgeschlossen. Das WLSG verbietet folglich mit dem Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns das Betteln generell und in jeder Form. Dies ist verfassungswidrig.
Folgende Aspekte begründen die Verfassungswidrigkeit:
- Zum einen verstößt es gegen die Freiheit der Erwerbstätigkeit Artikel 6 Staatsgrundgesetz (StGG). Nach diesem Grundrecht hat jede/r BürgerIn das Recht, frei und unbeschränkt Tätigkeiten nachzugehen, die auf den Erwerb von Vermögensvorteilen gerichtet sind. Außerdem wird durch das Bettelverbot das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt.
- Zum anderen wird durch das WLSG der Gleichheitssatz verletzt, aus dem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein allgemeines, den Gesetzgeber bindendes Sachlichkeitsgebot ableitet. Da für ein generelles Bettelverbot keine Rechtsfertigung besteht, ist es auch als gleichheitswidrig anzusehen.
- Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat etwa festgehalten, dass Betteln eine gesellschaftliche Erscheinung ist, die hinzunehmen ist, solange die öffentliche Ordnung nicht gestört werde. Eine solche Störung der öffentlichen Ordnung liegt aber nur dann vor, wenn aggressiv gebettelt wird (VGH Mannheim v. 06.07.1998, Az 1 S 2630/97).
Thesen über das Wiener Bettelverbot
- Das Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns bedeutet in der Praxis, dass alle BettlerInnen in Wien bestraft werden können. Eine Verschärfung der Stimmung gegen diese Menschen ist deutlich spürbar.
- Weder Polizei, noch die BettelLobbyWien verfügen über Erkenntnisse, die das Vorhandensein von organisierten Bettelbanden bestätigen.
- Keine Mafiostrukturen: Die Filmemacherin Ulli Gladik hat im Zuge ihrer Recherche für ihren Film „Natasha“ keine mafiösen Hintermänner gefunden.
- Die in der Debatte im Wiener Landtag verwendeten Bilder von kriminellen Banden, von Bossen, Hintermännern und Bettlerkönigen, die völlig unhinterfragt von verantwortlichen PolitikerInnen verwendet werden, tragen Elemente alter antiziganistischer (gegen „Zigeuner“ gerichtete) Vorurteile.
- Die Erweiterung der Wegweisung zeugt von einer in Wien - seit der nationalsozialistischen Verwaltung - noch nie da gewesenen Intoleranz gegenüber Menschen, die von Armut betroffen, suchtkrank bzw. nicht mainstream-konform sind.
- Ein so genanntes „subjektives Sicherheitsgefühl“ kann einen Eingriff in die BürgerInnenrechte von Menschen, die als "verunsichernd" wahrgenommen werden, nicht rechtfertigen.
- Alle Menschen haben das Recht, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten.
- BettlerInnen kommen nach Wien, um Geld für sich und ihre Familien zu sammeln: Der Grund ist Arbeitslosigkeit und bittere Armut.
- Betteln wird von allen Befragten als Übergangslösung gesehen: Die Hoffnung, doch mal eine Arbeit zu finden und wieder ein normales Leben zu führen, bleibt also bestehen und ist für viele eine Perspektive.
- Der Grund, warum so viele behinderte Menschen aus Osteuropa zum Betteln nach Wien kommen, liegt darin, dass die Behindertenpension in ihren Heimatländern nicht zum Leben reicht.
- Betteln ist Teil der Gesellschaft. Es sind gerade auch obdachlose Menschen die hin und wieder einen Euro „schnorren“ oder um Unterstützung im öffentlichen Raum fragen. Dies sofort mit einem Verbot zu belegen bringt niemandem etwas. Die Menschen die betteln haben kaum genug Geld um die Verwaltungsstrafe in einer Höhe bis zu Eur 700,-- aufzubringen. Bei Nichteinbringung wird dann eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Ein fataler Kreislauf aus Schulden, Freiheitsstrafe und anderen Problemen wird in Gang gesetzt.

