11.3.2010
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Historisches Ensemble Karmeliterviertel in Gefahr!
Immer öfter droht historischen Wohnhäusern die Abrissbirne. Ab sofort können Sie uns unter schutzzone@gruene.at Fälle von bedrohten Häusern melden..
Wienweit werden immer mehr historische Wohnhäuser abgerissen, obwohl sie in Schutzzonen oder unter Denkmalschutz stehen. Neubauten sind hier für Investoren lukrativere Immobilien, obwohl sie das Wiener Stadtbild und den Charakter bestimmter Grätzel für immer zerstören. In der Nähe der verlängerten U-Bahnlinie U2 greift die Abbrissbirne derzeit massiv um sich.
Die WienerInnen können uns ab sofort Fälle von bedrohten historischen Häusern melden. Mail an schutzzone@gruene.at.
Was derzeit passiert:
In den siebziger Jahren gab es in Wien ein beginnendes Bewusstsein für historische Ensembles in der Stadtlandschaft. So wurde beispielsweise der Spittelberg gerettet, der heute als Touristenattraktion gilt. Europaweit wird die Förderung der Altstadterhaltung- und Sanierung der Stadt Wien bewundert und der Erhalt vieler historischer Grätzel gelobt. Auch die Gebietsbetreuungen spielen in diesem Zusammenhang aufgrund ihrer genauen Ortskenntnisse eine wichtige Rolle. Öffentliche Gelder und Mittel aus dem Altstadterhaltungsfonds wurden in die Erhaltung der historischen Bausubstanz investiert.
Seit einiger Zeit steigt der Druck auf dem Immobilienmarkt und Projektentwickler sehen die Qualität der gewachsenen Stadt immer weniger. Der Abbruch und Neubau ist die vordergründig lukrativste Variante, wenn man kurzfristig Geld machen will. Die drei (!) zuständigen Behörden agieren unkoordiniert und widersprüchlich. Einerseits verordnet die für Flächenwidmungen zuständige Magistratsabteilung MA 21 Schutzzonen, andererseits ermöglicht sie an gleicher Stelle höhere Bauten. Während die für das Stadtbild zuständige MA 19 die Qualität des Ensembles bestätigt, erteilt die Baupolizei MA 37 die Abbruchbewilligung aufgrund der "wirtschaftlichen Abbruchreife".
Die Folge des Behörden-Chaos: Die Eigentümer lassen ihre Häuser gezielt verfallen, um die technische Abbruchreife zu erwirken. Die Baupolizei schaut diesem Treiben zu und erteilt letztlich die Abbruchbewilligung. Die Stadt Wien droht ihren speziellen Charakter zu verlieren, wenn die Behörden nicht koordiniert und mit dem klaren Auftrag der Erhaltung der historischen Substanz in Schutzzonen agieren.
Der aktuelle Anlass: Das Karmeliterviertel
Seit Ende 2009 sind nach Häusern in der Rembrandtstraße, der Lilienbrunngasse, der Herminengasse, der Oberen Donaustraße 61 nun in der Großen Sperlgasse 14 und derzeit aktuell in der Karmelitergasse 3 Abbrucharbeiten ( bzw. Teilabbrüche) durchgeführt worden. Letztere beiden Häuser liegen innerhalb von Schutzzonen, die von der MA 19 als "erhaltenswert" beurteilt wurden. Die MA 19 stellte fest: "Einem Abbruch des Straßentraktes kann keinesfalls zugestimmt werden."
Das aktuell zerstörte Josephinische Haus aus 1788 wurde im Auftrag der Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst entfernt und soll durch ein Wohnhaus ersetzt werden. Aufgrund der Ereignisse hat sich eine BürgerInneninitiative "SOS Karmeliterviertel", die den Erhalt des Charakters des Grätzels zum Ziel hat, gebildet.
Wieso sah die Baubehörde tatenlos zu?
Nach §129 Abs. 2 der Wiener Bauordnung haben Eigentümer dafür zu sorgen, dass die Gebäude in einem guten Zustand erhalten werden. Wieso sah die Baubehörde hier solange zu, bis die technische oder wirtschaftliche Abbruchreife erreicht wurde? Sie hätte den Inhabern schon lange vor den Abbruchbescheiden Bauaufträge zur Erhaltung ihrer Gebäude erteilen müssen.
Wir fordern:
- Klare Haltung der zuständigen Stadträte Schicker und Ludwig und der ihnen unterstellten Abteilungen zum Schutz des Karmeliterviertels
- Klarer Auftrag an die drei Magistratsabteilungen und koordiniertes Vorgehen der Behörden
- Rechtzeitige Erteilung von Bauaufträgen durch die MA 37 in Schutzzonen damit die Eigentümer ihre Häuser nicht gezielt verfallen lassen.
- Stopp der Aufzonung, das heißt Stopp der Ermöglichung höherer Bauten durch Anhebung der Bauklassen bei Umwidmung in Schutzzonen.
- Überprüfung der technischen und wirtschaftlichen Abbruchreife in Schutzzonen unabhängig der Fachgutachten durch die MA 37 vor Ort.
- Strafzahlungen in angemessener Höhe für mutwillige Zerstörung, bzw. „versehentlichen“ Abbruch in Schutzzonen.
- Zusammenarbeit der Magistratsabteilungen mit dem Wiener Altstadterhaltungsfonds
